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   RG, 08.04.1932 - II 362/31   

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https://dejure.org/1932,581
RG, 08.04.1932 - II 362/31 (https://dejure.org/1932,581)
RG, Entscheidung vom 08.04.1932 - II 362/31 (https://dejure.org/1932,581)
RG, Entscheidung vom 08. April 1932 - II 362/31 (https://dejure.org/1932,581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über das Erfordernis der Bestimmbarkeit des Abtretungsgegenstandes bei Abtretung künftiger Forderungen. 2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit solcher Abtretung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 100
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Es liegt eine sogenannte stille Zession vor, die zwar der Klägerin die Gläubigerstellung verschafft, aber nach Inhalt und Zweck in dem Sinne beschränkt ist, daß der Zedent bis zu einer anderen Anweisung durch die Klägerin, d.h. solange er seine Geschäfte normal abwickelt, zur eigenen wirtschaftlichen Verwaltung und Verwertung der abgetretenen Forderungen berechtigt sein soll (vgl. RG DR 1939, 865: RGZ 133, 234, 242; RGZ 136, 100, 102).

    Aus der dementsprechenden vertraglichen Ausgestaltung der Befugnisse des Sicherungsnehmers und des Sicherungsgebers können keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Sicherungszession hergeleitet werden (vgl. RGZ 133, 234, 242; 136, 100, 102; 142, 139, 141 f).

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen

    Das Berufungsgericht nimmt deshalb ohne Rechtsverstoß an, daß die durch den Beklagten vertretene G.-GmbH zur Einziehung befugt war (RGZ 136, 100, 102; BGHZ 32, 67, 71; Staudinger/Kaduk, a.a.O., Rdn. 90; RGRK-Weber = a.a.O.).
  • BGH, 10.05.1966 - V ZR 174/63

    Verfügungsbefugnis bei fortgesetzter Gütergemeinschaft - Wirksamkeit der

    Hier wäre aber jedenfalls die Bestimmbarkeit schon deshalb gegeben, weil ein Anspruch abgetreten würde, der durch die Veräußerung einer bestimmten Sache, nämlich des Grundstücks S.straße ... in M., entsteht (vgl. RGZ 136, 100, 102/103).
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52

    Rechtsmittel

    Die abgetretenen Forderungen sind entgegen der Ansicht der Revision nach Gegenstand und Umfang in jedem Falle bestimmbar (vgl RGZ 136, 100, 102 ff); eine Vermischung oder Verarbeitung von Vorräten aus dem Lager der Blechwarenwerke mit anderen Konserven vor ihrer Veräusserung entfiel nach der Sachlage.
  • OLG Köln, 25.05.1988 - 2 Wx 29/87

    Beurkundung von Grundschuldbestellung und Abtretung des Anspruchs auf

    Hierfür ist nicht erforderlich, daß die Person des Schuldners der abgetretenen Forderung im Zeitpunkt der Abtretung bereits feststeht (vgl. RGZ 136, 100,103; Münchkomm/ Roth u. Soergel/Zeiss, je a.a.O.).
  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 108/58
    An einer Bestimmbarkeit würde es dann nicht fehlen (vgl. RGZ 136, 100, 104).
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